Gibt es Regeln und Pflichten an die ich mich halten muss? (Lokführer-Handbuch)

Aus Freeway Wiki

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Lokführer Handbuch

(Freeway Regelwerk für Fahrten und Abrechnung)

Grundsätzliches vorweg. Der Gedanke von FREEWAY war und ist der, dass möglichst jedem MSTS interessierten User ein breites Spektrum an Möglichkeiten offen steht. Dieses Spektrum bewegt sich zwischen der Fahr- und Abrechnungsmöglichkeit einer Vielzahl von Aufgaben, über die Mitarbeit im administrativen Bereich, bis hin zu der Möglichkeit die Zukunft von FREEWAY mit zu gestalten.

Free bedeutet aber keinesfalls, dass hier nun jeder machen kann was er will. Ganz sicher bedeutet es nicht, dass einzelne Mitglieder durch die „eigenwillige“ Auslegung von Regeln, oder durch „eigenwillige“ Handlungen, die bislang keiner Regelung bedurften, sich unfaire Vorteile gegenüber den anderen Mitgliedern verschaffen!

Da in der letzten Zeit Abrechnungen aufgefallen sind, die den Rückschluss zulassen, dass der jeweilige User weder ehrlich zu sich selbst, noch zu den anderen Usern ist, hier zunächst die wichtigste Änderung im Bereich der Abrechnung!


Die Zeitregel

Die Differenz der Zeitstempel der zur Abrechnung eingereichten Dateien (detaillierte Auswertung und Screenshot) muss zu den Dateien einer vorherigen Abrechnung mindestens die Dauer der gefahrenen IST-Zeit betragen!

Was bedeutet das nun genau? Hier ein Beispiel:

Jemand fährt an einem Tag 3 Aufgaben A, B und C. Fahrt A ist um 12:00 Uhr abgeschlossen. Fahrt B schafft ihr in 60 Minuten und Fahrt C in 30 Minuten. Dann müssen die Zeitstempel der Auswertung und des Screenshots von Fahrt B zwangsläufig 60 Minuten nach Fahrt A liegen. Die Zeitstempel der Dateien von Fahrt C müssen zwangsläufig 30 Minuten nach Fahrt B liegen.

Daraus ergibt sich auch zwingend, dass alle Fahrten in der zeitlichen Reihenfolge einzureichen sind, in der sie auch tatsächlich gefahren wurden. Also erst Fahrt A, dann Fahrt B, danach Fahrt C.

Werden Dateien zur Abrechnung eingereicht, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, gilt folgender Maßnahmenkatalog:

Erstmaliger Verstoß Es erfolgt ein Lohnabzug in 5-facher Höhe des Lohnes, der sich bei korrekter Fahrt hätte verdienen lassen. Zuzüglich erfolgt eine öffentliche Verwarnung des Users im Forum. Das ist quasi als gelbe Karte zu verstehen. Öffentlich deshalb, damit bei einem evtl. Wechsel des zuständigen Freigebers diese Informationen für alle und jeden nachzuvollziehen sind.

Bei einem erneuten Verstoß erfolgt eine weitere öffentliche Verwarnung (orange Karte). Gleichzeitig wird der komplette Lohn des Users auf Null gesetzt.


Sollte es einen dritten Verstoß geben, wird das betreffende Mitglied von der Teilnahme an FREEWAY ausgeschlossen.

Die Verantwortung für die Einhaltung der Zeitregel muss leider dem einzelnen User auferlegt werden, da den freiwilligen Fahrtfreigebern dieser Mehraufwand wirklich nicht zuzumuten ist.

Um den eigenen Überblick zu behalten empfehlen wir daher jedem Mitglied eine Liste über die selbst gefahrenen Fahrten zu führen, aus der Datum und Fahrzeit der jeweiligen Fahrt hervorgeht.

Weitere Regeln zur Freigabe:

Anfang 2007 hat Kollege ‚ricshort’ eine Checkliste für die Freigeber erstellt, darin enthalten war auch ein kleines Regelwerk. Aus gegebenem Anlass habe ich dieses als Vorlage genommen, und etwas angepasst.

Ohne eine gewisse Strenge bei der Bewertung, gerät die Fahrtenauswertung nämlich zur „Durchwink-Aktion“ und der Spaß bei Freeway nimmt ab. Bei diesen Regeln handelt es sich aber nur um eine Vorgabe für die Freigeber. Somit bleibt die letzte Entscheidung wie streng eine Regel ausgelegt wird, immer beim Freigeber selbst!

Hier nun die Regeln:

  • Es ist nicht gestattet Fahrtabrechnung auf Basis eines gespeicherten Spielstandes einer irgendwann schon einmal eingereichten und abgerechneten Fahrt einzureichen.
  • Es ist nicht gestattet Fahrten einzureichen, die man nicht selbst gefahren hat. Väter, Brüder und Freunde können aber gerne einen eigenen FREEWAY Account beantragen ;)
  • Nicht zugelassen Fahrten sind zu löschen. Der Lokführer ( kurz Tf ) ist darüber zu verständigen. ( Sollte aber mit der Datenbank eigentlich nicht der Fall sein )
  • Nicht abgeschlossene Fahrten werden grundsätzlich nicht abgerechnet, außer der Tf kann mittels Screenshots glaubhaft beweisen, dass die Aufgabe offensichtlich fehlerhaft ist. Als Ist-Zeit gilt der Zeitaufwand bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Aufgabe abgebrochen wurde, maximal jedoch die Soll-Zeit. Eine Abrechnung erfolgt in jedem Fall erst dann, wenn der abrechnende User zu dieser fehlerhaften Fahrt einen entsprechenden Eintrag im FREEWAY – WIKI vorgenommen hat. Dies stellt sicher, dass das WIKI auf dem neusten Stand ist und anderen Usern nicht derselbe Fehler passiert. ( Dazu hat er maximal eine Woche Zeit )
  • Ist die Aufgabe fehlerhaft und ein Eintrag in der Wiki vorhanden, wird die Fahrt nicht abgerechnet und natürlich gelöscht. Der Tf ist darüber zu verständigen. Die Verantwortung trägt der Tf. ( Also am besten vor der Fahrt schauen, ob die Aufgabe i.O. Ist ;-) )
  • Freeware Aufgaben müssen immer erfolgreich, fehlerfrei und innerhalb der Sollzeit ( +/- einer kleinen Toleranz ) abgeschlossen sein.
  • Die gleiche Aufgabe darf innerhalb von 30 Tagen nur einmal eingereicht werden. Die Verantwortung trägt der Tf. Sollte der Freigeber ein Fehlverhalten des Tf übersehen, kann eine Geldstrafe ( Lohnabzug der betreffenden Fahrt ) zu einem späterem Zeitpunkt erfolgen.
  • Abgeschlossene Aufgaben, die älter als 30 Tage sind, dürfen nicht mehr eingereicht werden. Erfolgt trotzdem eine Einreichung, so wird die Fahrt gelöscht. Der Tf ist darüber zu verständigen.
  • Abweichungen der Sollzeit von mehr als 10 Minuten, sind vom Tf zu begründen, und in der Datenbank zu melden.
  • Gehaltsabzüge werden vom Bruttolohn abgezogen.
  • Notbremsung: - 10 % jedoch maximal 5 Euro
  • Zwangsbremsung: - 10 % jedoch maximal 5 Euro
  • Vmax Übertretungen über 5 km/h, oder 3 mph, oder länger als 10 Sekunden: je Übertretung - 10 % jedoch maximal 5 Euro (Der 0 km/h Bin-Patch Bug wird bei dieser Regel natürlich nicht angewendet. Falls der Bin-Patch-Trick angewendet wird, bzw. ebendieser Verdacht besteht, um ein Halt zeigendes Signal unzulässigerweise zu überfahren, führt dies zu Abzügen, oder schlimmstenfalls zum Verwerfen der eingereichten Aufgabe.)
  • Verlassen eines Bahnhofes während des Fahrgastwechsels: - 20 % jedoch maximal 10 Euro
  • Halt vergessen bei einer Aufgabe mit Fahrplan: - 20 % jedoch maximal 10 Euro
  • Halt vergessen bei einer Aufgabe ohne Fahrplan: keine Strafe, da es sich dabei meistens um einen Fehler des Act-Erstellers handelt ( Standardereignis nicht gelöscht ).
  • Passagierkomfort und Frachthaltbarkeit: keine Strafe ( in der Regel TS-Bug )
  • nicht abgeschlossene Arbeitsaufträge innerhalb einer Aufgabe= je 5 Euro Lohnabzug Ausnahmen gibt es natürlich bei fehlerhaften Aufgaben, siehe auch in der Wiki.
  • Vom TS abgebrochene Fahrten wegen Nichtbeachtung eines Halt zeigenden Signals oder wegen Entgleisung, werden nicht zur Freigabe angenommen. Derartige Fahrteneinreichungen werden gelöscht. Der Tf ist darüber zu verständigen.
  • Fehlangaben bei der Fahrteinreichung sind beim ersten Auftreten unter Bemerkungen zu bemängeln, im Wiederholungsfall mit 5 Euro Lohnabzug zu ahnden.
  • Überschreitet die Summe des Lohnabzuges das Gehalt für eine Fahrt, muss der Tf damit rechnen, dass er für diese Fahrt keinen Lohn erhält.
  • Besteht der Verdacht einer manipulierten Fahrt, ist die Geschäftsleitung zu informieren, um den Fall genau zu prüfen.

Ihr könnt mit einer guten Begründung Eure Strafe meistens etwas abmildern, dass sei nur mal so als kleiner Tipp erwähnt. ;-) Nun hoffe ich, dass es keine Unklarheiten mehr gibt. Dieses Regelwerk erhebt keine Ewigkeits- oder Unantastbarkeitsanspruch. Bei Unklarheiten, Fragen oder Änderungswünschen: Meldet Euch.

Und zum Schluss, dass ganz noch als PDF-File Lokführer-Handbuch

Auf gute Zusammenarbeit !

Euer Chef

Dieses Regelwerk tritt mit sofortiger Wirkung zum 11.02.2010 in Kraft


--Der151er 20:24, 11. Feb. 2010 (CET)

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